Ein familienrechtspsychologisches Gutachten wird in der Regel durch das zuständige Familiengericht in Auftrag gegeben. Der Ablauf der Begutachtung richtet sich nach der jeweiligen Fragestellung des Gerichts und kann je nach Einzelfall variieren.

Die Teilnahme an der Begutachtung ist grundsätzlich freiwillig. Sollten Sie an der Begutachtung nicht teilnehmen wollen, kann gefordert sein, dass das Gutachten lediglich anhand der Aktenlage erstellt wird. Als Sachverständige unterliege ich der Schweigepflicht. Diese gilt jedoch nicht gegenüber dem beauftragenden Gericht.

 
Musshoff Praxisraum am Sande 16/ 17

Die Begutachtung kann folgende Bereiche umfassen:

  • Gespräche mit beiden Elternteilen getrennt
  • Gespräche mit Ihrem/ Ihren Kind/ern
  • Interaktionsbeobachtungen mit jedem Kind und Elternteil
  • Einholung von Informationen von Fachkräften und weiteren involvierten Stellen
  • Hausbesuch zur Beurteilung der persönlichen Lebensumstände
  • Ggf. erhalten Sie zusätzlich psychologische Testverfahren (Fragebögen)
  • Ggf. gemeinsame Elterngespräche und Hinwirken auf Einvernehmen
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